Marie (19), Studentin, auswärts wohnend, Bruder mit Behinderung

Marie (19) studiert Lehramt und wohnt in einem Studentenwohnheim. Sie ist bei ihren Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Ihr Bruder Johann ist 4 Jahre alt. Der Grad seiner Behinderung beträgt 20 %, für ihn sind die Voraussetzungen des § 33b EStG (2) 2 erfüllt. Der Vater ist Hausmann. Die Mutter ist Arbeitnehmerin und hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 62500 Euro. Der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag für Johann ist auf der Lohnsteuerkarte der Mutter eingetragen. Ihr wurde auf Antrag ein Härtefreibetrag (§ 25 (6) BAföG) in Höhe des in § 33b EStG ausgewiesenen Pauschbetrages gewährt. Die Mutter zahlt in eine „Riester-Rente“ ein.

Berechnung der BAföG-Förderung

Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2022, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2022!

Berechnung des Einkommens der Mutter im Sinne des BAföG:
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit  (1/12 des Jahreseinkommens des vorletzten Kalenderjahres 2020)5208,33 €
abzüglich 
Werbungskosten
(mindestens 1/12 des jährlichen Werbungskostenpauschbetrages des vorletzten Kalenderjahres 2020 von 1000 €)
83,33 €
abzüglich 
Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1258,33 € monatlich1107,00 €
"Riester-Rente"120,00 €
tatsächlich geleistete Steuern
(Lohnsteuertabelle 2020, Steuerklasse III)
 
- Einkommensteuer / Lohnsteuer652,17 €
- Kirchensteuer27,00 €
- Solidaritätszuschlag16,50 €
Einkommen der Mutter (im Sinne des BAföG)3202,33 €
Maries Vater hat kein Einkommen. 
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG)3202,33 €
abzüglich 
Grundfreibetrag: 
- für die Eltern2415,00 €
- für Johann730,00 €
Härtefreibetrag für Johann (1/12 von 384,00 €)32,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzgl. der Grundfreibeträge25,33 €
Kein Freibetrag für Marie, da sie in einer nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung steht 
Zusatzfreibetrag: 55% (50 % für die Eltern und 5 % für Johann)13,93 €

Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen

11,40 €

Berechnung des "BAföG" für Marie:
Bedarfssatz für Marie: 
Grundbedarf Student*in452,00 €
auswärts wohnend360,00 €
 812,00 €
abzüglich 
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen11,40 €
Förderungsbetrag800,60 €
Förderungsbetrag (gerundet)801,00 €

Marie erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 801 Euro, davon 400,50 Euro als Zuschuss und 400,50 als zinsloses Darlehen.